Mitglieder und Leistungen

Die Vereinigung Technisches Kader Schweizer Seilbahnen umfasst folgende Mitgliederkategorien:

  • A-Mitglieder
  • B-Mitglieder
  • C- Mitglieder
  • Ehrenmitglieder
  • Veteranen

 

A-Mitglieder sind Personen

  • mit der Weiterbildung als Seilbahnfachmann/frau FA
  • mit technisch leitender Funktion innerhalb schweizerischer Seilbahn- und Skiliftunternehmen gemäss Seilbahnverordnung

Sie geniessen sämtliche Vorteile der Vereinigung und besitzen das Stimm- und Wahlrecht in den durch die Statuten vorgesehenen Angelegenheiten. Sie besitzen ein Vorrecht auf die Teilnahme an den Veranstaltungen der VTK. Sie sind berechtigt, die von der Vereinigung abgeschlossene Rechtsschutzversicherung zu beanspruchen. Bei Erreichen des Rentenalters erhalten A-Mitglieder den Veteranen-Status.

 

B-Mitglieder sind Personen

  • Seilbahnmechatroniker/in EFZ
  • die die Bedingungen als A-Mitglied nicht erfüllen (z.B. Monteure, nicht mehr in der Branche aktive A-Mitglieder ohne FA, weitere Berufsleute der Seilbahnunternehmen usw.)

Diesen Mitgliedern steht das Recht zu, an den Veranstaltungen der VTK teilzunehmen.

Sie besitzen kein Stimm- und Wahlrecht und sind von den Leistungen der Rechtsschutzversicherung ausgenommen. Bei Erreichen des Rentenalters bleibt die B-Mitgliedschaft bis zur Kündigung bestehen.

 

C-Mitglieder sind

  • Lieferfirmen und der VTK nahestehende Einzelpersonen
  • Unternehmen mit eigenen oder angeschlossenen Seilbahn- und Skiliftanlagen
  • der VTK nahestehende Behörden, Institutionen und Organisationen
  • sonstige Gönner

Diesen Mitgliedern steht das Recht zu, einen technisch leitenden Mitarbeiter an die Veranstaltungen der VTK zu delegieren. Sie besitzen kein Stimm- und Wahlrecht und sind von den Leistungen der Rechtsschutz- versicherung ausgenommen. Die C-Mitgliedschaft bleibt bis zur Kündigung bestehen.

 

Ehrenmitglieder sind

  • Mitglieder und der VTK nahestehende Personen, welche sich um die Vereinigung in besonderem Masse verdient gemacht haben, die auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung als Ehrenmitglieder gewählt worden sind

Ehrenmitglieder besitzen alle Rechte eines A-Mitgliedes. Sie sind von der Jahresbeitragspflicht befreit und können an der Fachtagung unentgeltlich teilnehmen.

 

Veteranen werden A-Mitglieder, welche in den Ruhestand treten.

Veteranen besitzen alle Rechte eines A-Mitgliedes, sind aber von der Jahresbeitragspflicht befreit. Erfolgt keine Information seitens des Mitgliedes, erfolgt die Mutation automatisch aufgrund des Jahrganges.

 

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